Aktuelles zu Corona
Corona-Regeln ab 10.10.2022
Vulnerable Einrichtungen
- In Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen gilt grundsätzlich für alle, die die Einrichtung betreten, FFP2-Maskenpflicht. Es gelten aber Ausnahmen, etwa wenn die Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung dem Tragen einer Atemschutzmaske entgegensteht.
Besucher und Beschäftigte dürfen diese Einrichtungen außerdem grundsätzlich nur bei Vorlage eines negativen Testnachweises betreten. Geimpfte oder genesene Beschäftigte müssen weiterhin zwei Tests pro Woche erbringen, nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte drei Tests pro Woche. Dabei sind Selbsttests ohne Aufsicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte erlaubt. - In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken gilt grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher. Auch hier gelten Ausnahmen.
- In folgenden ambulanten medizinischen Einrichtungen gilt zusätzlich für Beschäftigte die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske: Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorgeeinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste.
Mehr unter: Coronavirus in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Quelle von:
der Bayerischen Staatsregierung
Corona Herbst- Winterplan 01.10.2022 bis 07.04.2023
Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023
FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr (medizinische Masken für 6-14-Jährige und Personal).
FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.
Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten.
Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind ferner Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Mehr unter: bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus
Quelle von:
Bundesgesundheitsministerium
Ab wann gilt die Grundimmunisierung (gültig ab 01.10.2022)
Mehr unter: Coronavirus in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Quelle von:
der Bayerischen Staatsregierung
Corona-Teststrategie der Bundesregierung ab 01.07.2022
Quelle von der Facebookseite
und der Homepage der Bundesregierung: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests
Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests
Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden seit dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests. Die Länder haben die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung zu übernehmen.
Quelle von der Homepage der Bundesregierung: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests
Der Landkreis Hof hat ein tolles, automatisch sich aktualisierendes Tool um die Corona-Fallzahlen im Landkreis und der Stadt Hof anzuzeigen
bitte > hier klicken <
Quelle: Landkreis Hof
Für aktuelle Infos um das Coronavirus im Landkreis und der Stadt Hof hat der Landkreis Hof ein tolles, sich automatisch aktualisierendes Tool
bitte > hier klicken <
Quelle: Landkreis Hof
Video zu Corona und Impfen in Leichter Sprache
Video vom 02.04.2021
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Büro für Leichte Sprache „Sags einfach“ der Katholischen Jugendfürsorge Regensburg ein gelungenes Video zu Corona und Impfen produziert hat
zum Video bitte hier klicken >> https://youtu.be/sR_zvN3S-D8 <
Quelle: YouTube und
Hinweis vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Coronakrise
Liebe Kundinnen und Kunden!
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- Unsere Physiotherapeuten betreuen weiterhin Patienten nach Operationen oder nach einem Rehaaufenthalt.
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- Unsere Sanitätshäuser versorgen Sie schnell mit Hilfsmitteln jeglicher Art.
- Unser Versprechen: Alle Mitarbeiter achten bei unserer täglichen Arbeit auf die notwendigen Hygienemaßnahmen. Darauf können Sie sich verlassen. Dabei ist weniger Kontakt mehr. Achten Sie bitte außerdem auf den Mindestabstand zu unseren Mitarbeitern.
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