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Aktuelles zu Corona

Corona-Regeln ab 10.10.2022

Vulnerable Einrichtungen

  • In Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen gilt grundsätzlich für alle, die die Einrichtung betreten, FFP2-Maskenpflicht. Es gelten aber Ausnahmen, etwa wenn die Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung dem Tragen einer Atemschutzmaske entgegensteht.
    Besucher und Beschäftigte dürfen diese Einrichtungen außerdem grundsätzlich nur bei Vorlage eines negativen Testnachweises betreten. Geimpfte oder genesene Beschäftigte müssen weiterhin zwei Tests pro Woche erbringen, nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte drei Tests pro Woche. Dabei sind Selbsttests ohne Aufsicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte erlaubt.
  • In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken gilt grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher. Auch hier gelten Ausnahmen.
  • In folgenden ambulanten medizinischen Einrichtungen gilt zusätzlich für Beschäftigte die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske: Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorgeeinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste.



Mehr unter:  Coronavirus in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Quelle von:
der Bayerischen Staatsregierung

Corona Herbst- Winterplan 01.10.2022 bis 07.04.2023

Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023

  •  FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr (medizinische Masken für 6-14-Jährige und Personal).

  • FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

  • Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.

Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten.

Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind ferner Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.

Mehr unter:  bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus

Quelle von:
 Bundesgesundheitsministerium

Ab wann gilt die Grundimmunisierung (gültig ab 01.10.2022)

Mehr unter:  Coronavirus in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Quelle von:
der Bayerischen Staatsregierung

Corona-Teststrategie der Bundesregierung ab 01.07.2022

Quelle von der Facebookseite
und der Homepage der Bundesregierung: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests

Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden seit dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests. Die Länder haben die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung zu übernehmen.

Quelle von der Homepage der Bundesregierung: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests

Der Landkreis Hof hat ein tolles, automatisch sich aktualisierendes Tool um die Corona-Fallzahlen im Landkreis und der Stadt Hof anzuzeigen


 bitte  > hier klicken < 

Quelle: Landkreis Hof

Für aktuelle Infos um das Coronavirus im Landkreis und der Stadt Hof hat der Landkreis Hof ein tolles, sich automatisch aktualisierendes Tool


 bitte  > hier klicken < 

Quelle: Landkreis Hof

Video zu Corona und Impfen in Leichter Sprache

Video vom 02.04.2021

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Büro für Leichte Sprache „Sags einfach“ der Katholischen Jugendfürsorge Regensburg ein gelungenes Video zu Corona und Impfen produziert hat

 zum Video bitte hier klicken  >> https://youtu.be/sR_zvN3S-D8 <

Quelle: YouTube und
Hinweis vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Coronakrise


Liebe Kundinnen und Kunden!

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Gerade in dieser schwierigen Situation stehen wir Ihnen gerne zur Seite:

- Unsere Physiotherapeuten betreuen weiterhin Patienten nach Operationen oder nach einem Rehaaufenthalt. 

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- Unser Menüservice liefert Ihnen weiterhin Ihr tägliches Mittagessen.

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- Unser Versprechen: Alle Mitarbeiter achten bei unserer täglichen Arbeit auf die notwendigen Hygienemaßnahmen. Darauf können Sie sich verlassen. Dabei ist weniger Kontakt mehr. Achten Sie bitte außerdem auf den Mindestabstand zu unseren Mitarbeitern.

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